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Im Rahmen unternehmerischer Projekte wie Unternehmenstransaktionen (Unternehmensübertragungen und -zusammenschlüsse), Reorganisationen, (Re-)Finanzierungen sowie dem Erwerb größerer Vermögenswerte (z. B. Grundstücke) fallen regelmäßig erhebliche Kosten neben dem eigentlichen Kaufpreis bzw. der Finanzierung an. Dazu gehören insbesondere Beratungs- und Due-Diligence-Kosten, Aufwendungen für die Vertrags- und Dokumentationserstellung, Notar- und Registergebühren, Finanzierungs- und Versicherungsgebühren sowie weitere (auch interne) Kosten für die Abwicklung des Projekts.

Die steuerliche Behandlung dieser Kosten ist entscheidend, da sie insbesondere beeinflusst, ob und wann sie steuerlich gewinnmindernd geltend gemacht werden können bzw. ob und inwieweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet wird. Oft greifen hier steuerliche Sondervorschriften, wie etwa Abzugsbeschränkungen, Periodisierungskonzepte oder dokumentatorische Pflichten.

In Außenprüfungen (z. B. Betriebsprüfungen oder Umsatzsteuersonderprüfungen) sind Abgrenzungsfragen zu diesen Projektkosten ein regelmäßiger Streitpunkt zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung.

Um steuerliche Risiken frühzeitig zu minimieren und die steuerlich optimale Behandlung von Projektkosten sicherzustellen, empfiehlt sich eine steuerliche Beratung bereits vor der Beauftragung entsprechender Dienstleister. So können geeignete Vorgehensweisen aufgezeigt und Maßnahmen entwickelt werden, die eine effiziente und maßgeschneiderte steuerliche Handhabung ermöglichen.

Unsere modularen Leistungen im Überblick: Unsere nachfolgenden Leistungen sind modular aufgebaut, sodass Sie je nach Bedarf auch einzelne Beratungsbausteine in Anspruch nehmen können.

Wir unterstützen Sie gerne bei der steuerlichen Beratung rund um die ertrags- und umsatzsteuerliche Behandlung von Projektkosten. Unser modular aufgebautes Leistungsportfolio umfasst insbesondere:

  • Erstgespräch zum Vorhaben und steuerliche Besonderheiten: Identifikation relevanter steuerlicher Aspekte und Erläuterung der besonderen Aspekte sowie möglicher Vorgehensweisen unter Berücksichtigung der individuellen Projektumstände.

  • Analyse und Kategorisierung von Transaktions-, Reorganisations- und Finanzierungskosten
    Systematische Erfassung und steuerliche Einordnung der anfallenden Projektkosten, einschließlich der Abgrenzung nach steuerlich relevanten Kriterien.

  • Ertragsteuerliche Würdigung
    Prüfung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Projektkosten unter Berücksichtigung der jeweiligen steuerlichen Rahmenbedingungen und möglichen Abzugsbeschränkungen.

  • Umsatzsteuerliche Würdigung
    Beurteilung der umsatzsteuerlichen Behandlung von Projektkosten, insbesondere im Hinblick auf die Vorsteuerberechtigung und deren Abhängigkeit von der Art der Kosten.

  • Erstellung steuerlicher Stellungnahmen und Gutachten
    Detaillierte und fundierte steuerliche Beurteilung der Einordnung und Behandlung spezifischer Projektkosten in Form von Stellungnahmen oder Gutachten.

  • Unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen
    Begleitung und Verteidigung der steuerlichen Behandlung von Projektkosten im Rahmen von Betriebsprüfungen oder umsatzsteuerlichen Sonderprüfungen gegenüber der Finanzverwaltung.

  • Steuerliche Compliance
    Unterstützung bei der korrekten steuerlichen Erfassung und Dokumentation von Projektkosten im Rahmen der Steuererklärungen.


Lassen Sie uns gemeinsam Ihren individuellen Fall und das passende Leistungspaket besprechen. Mit unserer langjährigen Erfahrung in internationalen Großkanzleien sind wir Experten in den Bereichen M&A Tax, Steuerstrukturierung und -optimierung sowie steuerliche Risikoanalyse. Dieses Fachwissen bringen wir gezielt in den Mittelstand ein, um nachhaltige Ergebnisse und echten Mehrwert für unsere Mandanten zu schaffen.

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